Das Schiedsgerichtsverfahren ist im Wirtschaftsverkehr eine anerkannte Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Es folgt besonderen Regelungen, entweder auf der Grundlage nationalen Rechts oder der Regelungen nationaler bzw. internationaler Institutionen.
Das Schiedsverfahren ermöglicht den Parteien die Auswahl der Schiedsrichter, mehr Flexibilität in der Verfahrensgestaltung und ausreichend Zeit für Vergleichsgespräche, verbunden mit der Gewissheit, letztendlich eine – international – vollstreckbare und hinsichtlich des Streitgegenstandes fachlich fundierte Entscheidung zu erhalten.
Insbesondere in wirtschaftlichen Streitigkeiten ist die Vertraulichkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens der Gerichtsöffentlichkeit vorzuziehen. Auch können als Schiedsrichter fachkundige Spezialisten herangezogen werden, die komplexe und technisch schwierige Sachverhalte zu sachgerechten Entscheidungen führen.
Einige unserer Rechtsanwälte haben sich auf den Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit spezialisiert und stehen sowohl als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren, als auch als Schiedsrichter zur Verfügung. Sie konnten in der Vergangenheit Erfahrungen insbesondere mit DIS-, ICC- und Ad-hoc-Schiedsverfahren sammeln und verfügen über die notwendigen Kontakte zu erfahrenen Schiedsrichtern verschiedener Branchen und Schwerpunkte.
HEUSSEN verfügt über eine besondere Expertise im Bereich der Wirtschaftsmediation. Einige Rechtsanwälte gelten als Wegbereiter der Wirtschaftsmediation in Deutschland (vgl. Kanzleien in Deutschland 2011, JUVE 2011).
Die Auseinandersetzung vor Gericht führt zur rechtlichen, jedoch häufig nicht zur tatsächlichen Befriedigung der Konflikte. Die Wirtschaftsmediation konzentriert sich auf die Lösungsfindung durch die Parteien. Der Mediator hat die Aufgabe der Vermittlung, Verhandlungsführung und Förderung von Kommunikation. Nicht die rechtliche Streitbeendigung steht hier im Vordergrund, sondern die interessengerechte sowie kreative Lösungsfindung durch diejenigen, die mit dem Konflikt am besten vertraut sind – nämlich durch die Parteien. Mediation steht daher zunehmend im Fokus der Wirtschaftswelt, aber auch der Politik und im privaten Bereich.
Unsere auf dem Bereich der Wirtschaftsmediation spezialisierten Rechtsanwälte sind regelmäßig als Wirtschaftsmediatoren tätig oder vertreten Parteien in Mediationsverfahren. Dies gilt sowohl für nationale, insbesondere aber auch für internationale Mediationsverfahren. Sämtliche Rechtsanwälte der Praxisgruppe „Dispute Resolution“ sind zudem in besonderer Weise im Verhandlungsmanagement, in Verhandlungsstrategien und in Verhandlungstechniken geschult und praxiserfahren.
Die Entscheidung für die „richtige Methode“ der Streitbeilegung erfordert im konkreten Fall Fachkenntnisse, sachgerechte und an den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens orientierte Beratung und eine klare Strategie. Die vorhandenen Möglichkeiten sachgerecht zu nutzen, zeigt Verständnis für wirtschaftlich effizientes und verantwortungsbewusstes Konfliktmanagement und damit für eine intelligente Form der Unternehmensführung.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Schiedsgerichtsverfahren, Wirtschaftsmediation:
![]() |
Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges, LL.M. MBA
Standort München +49 (0)89 29 09 70 » Kontaktformular |
Weitere Tätigkeitsbereiche im Fachbereich Dispute Resolution:
Home
| Über uns
| Kompetenzen
| Anwälte
| Aktuell
| Kontakt
Rechtliche Hinweise
| Datenschutz
| Impressum