München, 28. April 2011
Unsere Münchner Partner aus dem Fachbereich Öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Norbert Huber und Dr. André Turiaux haben in der April-Ausgabe des „Bayrischen Gemeindetages“ einen Artikel zum aktuellen Thema Haftungsbegrenzung von Kommunen veröffentlicht: „Was für die Privatwirtschaft der „Fall Siemens“ war, setzt sich für die Öffentliche Hand mit den Vorgängen um die Duisburger Love Parade und die Bayerische Landesbank (Stichwort „Hypo Alpe Adria“) fort: Mitglieder der Kommunalverwaltungen sowie Geschäftsleiter und Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte öffentlicher Unternehmen werden von der öffentlichen Meinung, der Staatsanwaltschaft und dem eigenen Unternehmen zur Verantwortung gezogen – und das nicht nur moralisch, sondern ganz handfest juristisch und finanziell, und ggf. auch mit Haftstrafen.“ |
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