16. Januar 2015
HEUSSEN: Kommende Reform des Vergaberechts bringt signifikante Änderungen für die Praxis
Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ beschlossen. Darin wird die neue Struktur des Vergaberechts nach der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Frühjahr 2016 festgelegt.
Ziel ist, das „Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller“, so Bundeswirtschaftsminister Gabriel.
Die neuen Vorschriften müssen noch umgesetzt werden. Allerdings sollten schon jetzt die Weichen bei Beschaffern und Unternehmen gestellt werden. Denn fest steht: Jeder Beschaffer der öffentlichen Hand und jedes Unternehmen, das sich um öffentliche Aufträge bewirbt, wird sein Handwerkszeug fast vollständig neu erlernen müssen, weil es eine Vielzahl neuer Strukturen und Regeln für den öffentlichen Einkauf geben wird. Besonders bemerkenswert: Die in unterschiedlichen Regelwerken enthaltenen Bestimmungen zum Einkauf von Waren und Dienstleistungen werden abgeschafft und in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Hinzukommen etwa neue Bestimmungen zur Vergabe von öffentlichen Konzessionen, die namentlich im öffentlichen Straßenbau und im Entsorgungsbereich besonders praxisrelevant sind, und zur elektronischen Vergabe, die verpflichtend eingeführt wird.
Das vollständige Eckpunktepapier finden Sie hier:
BMWI - Beschluss des Bundeskabinetts (07.01.2015)
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