Arbeitsrecht 09/2016
Arbeitsrecht 08/2016
Gesellschaftsrecht 07/2016
Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft gehört zu den großen Kanzleien in Deutschland mit Büros in Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart sowie seit 2008 auch zwei Repräsentationsbüros in Brüssel und New York. Die niederländische HEUSSEN B.V. hat ihr Büro in Amsterdam und das italienische HEUSSEN Italia Studio Legale e Tributario Büros in Rom und Conegliano. Zudem kooperieren wir weltweit mit renommierten Anwaltsgesellschaften sowie mit Beratern aus den Bereichen Steuern, Wirtschaftsprüfung und Corporate Finance.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch, Chinesisch und Japanisch. HEUSSEN: EINFACH_MEHR.
Gerne laden wir Sie ein, uns auf den nachfolgenden Seiten näher kennen zu lernen.
Aktuell
10. Oktober 2016
Pressemitteilung
Arbeits- und Gesellschaftsrecht bei FOCUS Top Wirtschaftskanzleien 2016 gelistet
10. Oktober 2016: HEUSSEN gehört auch 2016 zu den empfohlenen Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands, so das Ergebnis der jährlichen Befragung des Marktforschungsunternehmens Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS. HEUSSEN wurde dabei für die beiden Praxisbereiche Arbeitsrecht sowie Gesellschaftsrecht ausgewählt.
Mehr Informationen als PDF2. August 2016
Pressemitteilung
Fidor Gruppe bei Übernahme durch die französische Großbank BPCE beraten
Übernahme der Fidor Gruppe: Die 2009 gegründete Fidor Bank und der mit vielen Preisen ausgezeichnete innovative FinTech-Pionier Fidor AG werden von Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE übernommen.
Mehr Informationen als PDF13. Juli 2016
BREXIT – what´s next?
Die (möglichen) Folgen eines (möglichen) BREXIT (hier ist derzeit ja noch alles zu relativieren) sind heute nur schwer bis noch gar nicht abschätzbar - dies hindert jedoch eine Vielzahl von Beratern nicht, bereits jetzt ihre Kunden und Mandanten "Fit für den BREXIT" o.ä. zu machen. Einen Fitnessparcours im Blindflug zu nehmen, ist für uns aber keine gute Empfehlung. Dennoch kann es natürlich jetzt schon sinnvoll sein, vorausschauend über die zukünftige Rechtsform einer Limited mit Sitz in Deutschland oder den weiteren Schutz der eigenen Marke im Vereinigten Königreich zumindest einmal nachzudenken.
Weitere Einträge finden Sie unter AKTUELL
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